1.4 Grundaufgaben
Das Betriebssystem hat viele Aufgaben, um dem Nutzer die Funktionalität des Computers zur Verfügung zu stellen.
▪ Prozessverwaltung
▪ Speicherverwaltung
▪ Geräteverwaltung
▪ Dateiverwaltung
▪ Rechteverwaltung
Da für das weitere Verständnis eines Betriebssystems auch die grundlegenden Funktionen eines
Computers berücksichtigt werden müssen, wird hier nochmals auf die Pflichtliteratur, besonders Glatz, Kapitel 2 verwiesen. Die einzelnen Aufgaben werden in den folgenden Units noch stark vertieft.
Zunächst reicht eine Übersicht.
▪ Prozessverwaltung
Der Begriff fasst meist Programme, Prozesse und Threads zusammen.
Gemeint ist zunächst, wie ein Betriebssystem sich selbst und Anwendungen kontrolliert zur Ausführung bringt.
▪ Speicherverwaltung
Der Begriff bezeichnet die Zuteilung des verfügbaren Speichers und die Freigabe nach bestimmten Verfahren.
▪ Geräteverwaltung Dateiverwaltung
Dies ist ein Teil des E/A-Systems. Die Dateiverwaltung stellt laufenden Programmen Zugriffsmechanismen in Form eines Dateisystems zur Verfügung. Dies umfasst
Sicherheitsfunktionen wie Journaling und das Verwalten von defekten Datenblöcken.
das Erstellen, das Kopieren, das Benennen oder Umbenennen (der Dateiname), das Verschieben (der Pfad innerhalb einer hierarchischen Dateisystemstruktur, auch auf anderen Speichermedien), das Löschen, das Verändern von Metadaten (z. B. Dateiattribute).
Rechteverwaltung
Der Begriff befasst sich mit der Kontrolle von Zugriffen.