Solche kritischen Infrastrukturen können beispielsweise Energieversorgungsunternehmen, Wasser- und Abwasseranlagen, Krankenhäuser, Verkehrseinrichtungen, Telekommunikationsunternehmen und Finanzinstitute umfassen.

In Deutschland ist die Sicherheit und Verfügbarkeit kritischer Infrastrukturen von großer Bedeutung, und deshalb wurden spezielle Maßnahmen eingeführt, um diese zu schützen. Das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) in Deutschland verpflichtet Unternehmen und Einrichtungen von kritischer Infrastruktur dazu, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um ihre IT-Systeme vor Cyberangriffen zu schützen. Die Unternehmen müssen unter anderem Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umsetzen und Sicherheitsvorfälle melden.

Die Bezeichnung "UP KRITIS" wird häufig verwendet, um auf diese spezielle Kategorie von Organisationen und Einrichtungen hinzuweisen, die eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen tragen.

Organisationen innerhalb der kritischen Infrastruktur (KRITIS) haben besondere Verpflichtungen bezüglich Maßnahmen zur IT-Sicherheit. Diese Verpflichtungen können je nach Land und Gesetzgebung variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie:

  1. Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen gemäß gesetzlichen Vorgaben: Organisationen innerhalb von KRITIS sind oft gesetzlich verpflichtet, bestimmte IT-Sicherheitsstandards zu erfüllen. Dazu gehören oft Vorgaben zur Informationssicherheit, die vom Gesetzgeber festgelegt werden, wie beispielsweise das IT-Sicherheitsgesetz in Deutschland.

  2. Risikoanalyse und Risikomanagement: Organisationen innerhalb von KRITIS müssen regelmäßige Risikoanalysen durchführen, um potenzielle Sicherheitsrisiken zu identifizieren und zu bewerten. Auf dieser Grundlage müssen sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder zu beseitigen.

  3. Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen gemäß dem IT-Grundschutz des BSI: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Deutschland bietet einen Rahmen für die Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen, den sogenannten IT-Grundschutz. Organisationen innerhalb von KRITIS sind oft verpflichtet, diese Maßnahmen umzusetzen, um ihre IT-Systeme angemessen zu schützen.

  4. Meldepflicht von Sicherheitsvorfällen: Organisationen innerhalb von KRITIS sind oft verpflichtet, Sicherheitsvorfälle zu melden, die ihre IT-Systeme betreffen. Dies dient dazu, die Behörden frühzeitig über potenzielle Bedrohungen zu informieren und Maßnahmen zur Abwehr von Angriffen einzuleiten.

  5. Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen: Organisationen innerhalb von KRITIS müssen oft mit staatlichen Stellen und Behörden zusammenarbeiten, um die Sicherheit kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten. Dazu gehört beispielsweise die Zusammenarbeit mit dem BSI oder anderen Sicherheitsbehörden.

Diese Verpflichtungen sollen sicherstellen, dass Organisationen innerhalb von KRITIS angemessene Maßnahmen ergreifen, um ihre IT-Systeme vor Cyberangriffen zu schützen und die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten.



Last modified: Thursday, 4 April 2024, 8:07 AM